„Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“ erkannte das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Urteil zur Volkszählung ganz richtig und stellte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter den Schutz des Grundgesetzes. Spätestens mit der Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung im September 2007 wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht des einzelnen Menschen, selbst über seine Daten zu entscheiden, jedoch keine Rolle mehr spielen. Durch die vorgesehene sechsmonatige Speicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand oder Internettelephonie anfallen, wird nicht nur jedeR einem Generalverdacht ausgesetzt, sondern die Voraussetzungen für eine umfassende Überwachung aller geschaffen. Bereits jetzt ist klar, dass Repressionsbehörden die gewonnen Daten nicht nur für die Ermittlungen bei schweren Straftaten nutzen möchten, sondern z.B. auch bei Verstößen gegen das Urheberrecht.
Es soll an diesem Abend nicht nur um die Frage gehen, was die Vorratsdatenspeicherung genau ist und wie ihre negativen Auswirkungen -insbesondere im Zusammenspiel mit der Verordnung zur Telekommunikations-Überwachung- aussehen, sondern auch darum, inwieweit diesen entgangen werden kann.
Donnerstag, 25.01.2007, 20:00,
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