Deutsche JuristInnen schützen die FaschistInnen
Communiqué vom 16.07.2012

Am 12. Juli 2012 sprach das Landgericht Freiburg den Nazi Florian Stech aus der Ortenau frei. Der gescheiterte NPD-Kandidat versuchte am 1. Oktober 2011 an einem Schleusungspunkt der Naziszene in Riegel mehrere Antifas mit einem Auto zu überfahren. Ein Antifaschist wurde dabei schwer verletzt. Die Anklage gegen Stech lautete auf versuchten Totschlag.

Die Staatsanwaltschaft plädierte nach dem umfassenden Prozess, in dessen Verlauf regionale Nazis, Linke, PassantInnen und Bullen verhört wurden, auf drei Jahre Haft für Stech. Doch sogar seine auf Facebook wenige Tage vor der Tat publizierte Ankündigung eines als Notwehr kaschierten Mordes fiel nicht ins Gewicht. Das Gericht, welches betonte, nicht auf dem rechten Auge blind zu sein, rügte stattdessen die AntifaschistInnen, die den Nazi-Schleuser angegriffen haben sollen. Den skandalösen Freispruch begründete das Gericht mit Rest-Zweifeln.

Der Mordversuch des Nazis und die Aktivitäten der FaschistInnen in der Region und darüber hinaus wurde während der Prozesstage umfassend medial thematisiert. Auch der badischen Monokultur-Presselandschaft fiel plötzlich auf, dass es auch organisierte FaschistInnen in der Region gibt. Plötzlich war es auch im weltoffenen, bunten und toleranten Südbaden schwer die Nazigewalt totzuschweigen.

Eine effektive Bekämpfung der hiesigen Nazis ist jedoch seit Jahren ausschließlich Sache der Antifas. So wurde nur durch Recherche und Outings und die effektive Verhinderung von Anschlägen und Übergriffen faschistischen Zusammenhängen Einhalt geboten. Kontinuierliche Antifaarbeit braucht Autonome Zentren, um sich gegen Nazis zu organisieren.

Das Versagen der Behörden, die den Mordversuch an den antifaschistischen GenossInnen beobachteten, wurde im Prozess kaum thematisiert. Der Staatsschutz observierte laut eigener Darstellung eine von dutzenden Schleusungsaktionen der letzten Zeit der "Kameradschaft Südsturm Baden". Dennoch war die politische Polizei nicht bereit im Laufe des Prozesses substantielle Angaben zu den südbadischen Nazistrukturen zu machen.

Es ist Gang und Gäbe in diesem Staat Nazi-Aktivitäten zu verharmlosen und über die Extremismustheorie zu relativieren - die Basis für faschistisches Gedankengut. Auch Teile der "kritischen" Jura-Studierenden an der Uni beteiligten sich an der öffentlichen Verteidigung von Florian Stech. Im Gegensatz zu den Hamburger Kritischen JuristInnen hat der Freiburger AKJ sich nach wochenlangem hin und her auf Seiten der politikblinden Anwältin und Stech-Beraterin Tina Gröbmayr geschlagen. Diese unterstützte den Nazi freiwillig bei seiner Verteidigung. In einer unsäglichen Stellungnahme verteidigte der AKJ wiederum die völlig entpolitisierende Unterstützungsarbeit der Junganwältin Gröbmayr.

Wir beenden daher unsere bisherige Zusammenarbeit mit dem Freiburger AKJ. Für Tina Gröbmayr gilt ab sofort ein Hausverbot in der KTS. Wir hoffen sie auch auf anderen linken Veranstaltungen und an alternativen Veranstaltungsorten nicht mehr antreffen zu müssen.

Die demokratische Legitimierung rechtsradikaler Strukturen und Personen kommt in Deutschland wie anderswo noch immer aus der "Mitte der Gesellschaft". Nach der Ablehnung des Verfahrens gegen den Bombenbastler Baumann und dem Freispruch des gescheiterten Mörders Stech wird umso klarer: Auf Freiburgs Gerichte und JuristInnen kann in Sachen Bekämpfung des Rechtsradikalismus kein Verlass sein.

Vielmehr gilt es für uns die organisierte und autonome Antifa zu stärken und weiterhin an Perspektiven jenseits des staatlichen Systems zu arbeiten. Unsere Solidarität gilt denen, die sich rechter Gewalt aktiv entgegenstellen und auch dieses erneute Skandal-Verfahren kritisch begleitet haben.

Organisiert den antifaschistischen Widerstand und macht kaputt, was euch kaputt macht!